Deckt die Versicherung Schäden durch Feuerwerk auf einer Hochzeit? Haftpflichtversicherung und Pyrotechnik
Wird Ihre Versicherung Schäden durch Feuerwerk auf der Hochzeit abdecken?
Allein der Besitz einer Haftpflichtversicherung bedeutet noch nicht, dass ein Schaden gedeckt ist. Bei der Arbeit mit pyrotechnischen Effekten zählen nicht nur die Police, sondern auch die Art der Leistungserbringung, Qualifikationen und Risikobewusstsein.
Tanzfläche, Brautkleid, Dekorationen, Autos der Gäste – eine falsche Entscheidung kann aus einer Attraktion ein sehr teures Problem machen.
In der Eventbranche gehen viele davon aus, dass, wenn sie Effekte aus dem regulären Handel nutzen, im Problemfall „die Firma ja eine Haftpflicht hat“. Genau hier beginnt allerdings der eigentliche Spaß – nur leider ohne Popcorn: Die Versicherung greift nicht automatisch bei jedem Ereignis.
Die echte Frage lautet nicht: „Habe ich eine Haftpflicht?“ Die echte Frage lautet: Wird meine Haftpflicht genau bei diesem Schaden greifen?
Der größte Fehler? Den Kauf eines Produkts mit dem Recht zur Erbringung einer Dienstleistung verwechseln
Dass ein bestimmter Effekt erhältlich ist, bedeutet nicht automatisch, dass man ihn sicher und professionell als Bestandteil einer Dienstleistung anbieten kann. In der Praxis beginnen viele Probleme genau hier: Jemand arbeitet „auf Events“ mit Pyrotechnik, jedoch ohne Vorbereitung, ohne Verfahren und ohne echtes Wissen über Abstände, Umgebung, Untergrund und Verantwortung.
Welche Schäden treten in der Praxis wirklich auf?
Unfälle sehen nicht immer spektakulär aus. Manchmal gibt es keinen großen Knall, sondern nur ein sehr teures Ende.
Beschädigte Tanzfläche — falsch eingesetzter Bühneneffekt oder falsch gewählter Abstand können zu Brandspuren am Boden führen. Die Reparaturkosten können etwa 30.000 PLN erreichen.
Beschädigtes Brautkleid — zu nah platzierte Rauchminen oder der Einsatz unter ungeeigneten Bedingungen können mehr Schaden als Atmosphäre verursachen.
Beschädigtes Auto oder Dekorationen — falsch aufgestellte Feuerwerkskörper oder eine unüberlegte Effekt-Richtung können zu Schäden an fremdem Eigentum führen (Lack, Saaldekorationen, Equipment).
Wann kann die Versicherung nicht greifen?
Der Versicherer schaut auf die Umstände des Schadens, nicht auf gute Absichten. Die Police kann nicht greifen, wenn:
- Sie mit einem Effekt arbeiten, dessen sichere Anwendung Sie nicht kennen,
- Sie Abstände „Pi mal Daumen“ wählen,
- Sie ein Produkt unter Bedingungen einsetzen, für die es nicht passend ausgelegt ist,
- Sie eine Dienstleistung anbieten, die Sie wie privaten Gebrauch behandeln,
- Sie keine Verfahren haben und sich Ihrer Verantwortung für fremdes Eigentum nicht bewusst sind.
Zusammenfassung
Versicherung kann unterstützen, ersetzt aber nicht Wissen, Qualifikationen und verantwortungsvolles Handeln. Wenn Sie mit Bühneneffekten oder Pyrotechnik als Dienstleistung arbeiten, fragen Sie nicht nur, ob sich das verkaufen lässt. Fragen Sie auch, ob Sie im Schadensfall wirklich abgesichert sind.
Der Artikel dient Informations- und Bildungszwecken. In der Praxis hängt der Umfang des Schutzes stets von der konkreten Police, den AVB sowie der Art der Ausübung der Tätigkeit ab.
